Wichtige Hinweise zum Besuch des AquaFit Zeven
Das AquaFit Zeven wird im Verlauf einer Pandemie betrieben. Die aufgeführten Maßnahmen sollen der Gefahr von Infektionen soweit wie möglich vorbeugen. Dafür ist es jedoch zwingend erforderlich, dass auch unsere Badegäste Eigenverantwortung – gegenüber sich selbst und anderen – durch Einhaltung der Regelungen übernehmen.
Personen mit einer bekannten/nachgewiesenen Infektion durch den Corona-Virus ist der Zutritt nicht gestattet. Dies gilt auch für Badegäste mit Verdachtsanzeichen.
Anweisungen des Personals oder weiterer Beauftragter ist Folge zu leisten. Nutzer, die gegen die festgelegten Maßnahmen verstoßen, können des Bades verwiesen werden.
1. Kontaktnachverfolgung
In Schwimmbädern ist eine freiwillige Kontaktnachverfolgung vorgesehen.
Unsere Besucher können über die Corona-Warn-App oder die Luca-App einchecken. Darüber hinaus ist die schriftliche Erfassung über ein Kontaktformular möglich. Hierzu sind die ausliegenden Datenschutzhinweise nach Art. 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zu beachten (Hinweise lesen). Das Kontaktformular finden Sie hier.
2. Einlass und Kasse:
Ab Betreten des Bades bis zum Beckenrand ist ab dem 14. Lebensjahr mind. eine FFP2-Maske als Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Badegäste unter 14 Jahren haben mind. eine medizinische Maske zu tragen. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres und Besucher mit einer ärztlichen Bescheinigung.
Bei Betreten des Bades bitte Hände desinfizieren. Spender stehen am Eingang zur Verfügung.
3. Mindestabstand 1,5 m
Der Mindestabstand von 1,5 m zu Personen, die nicht dem eigenen Haushalt angehören, ist im gesamten Bad zu beachten – auch im Wasser.
4. Badebetrieb:
Im AquaFit gilt die 3G-Regel (vollständig geimpft, genesen, negatives Testergebnis einer zertifizierten Teststelle). Die Regelungen gelten nicht für Kinder, Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und Personen, die ein ärztliches Attest vorlegen, dass sie sich aufgrund medizinischer Kontraindikation nicht impfen lassen dürfen. Personen mit medizinischer Kontraindikation müssen allerdings den Nachweis eines negativen Tests (zertifiziert) vorlegen können.Bei Nichtvorlage eines entsprechenden Nachweises darf dann der Zutritt zum AquaFit nicht gewährt werden.
5. Saunabetrieb
Im Saunabereich gilt ebenfalls die 3G-Regel.
6. Massagen:
Es handelt sich hier um körpernahe Dienstleistungen. Die entsprechenden Bestimmungen werden durch die Masseure umgesetzt. Bitte wenden Sie sich zur Terminvereinbarung an das Kassenpersonal.
Wir freuen uns wieder Badegäste begrüßen zu können. Haben Sie eine schöne Zeit im AquaFit Zeven!