Laufendes Verfahren: 30. B-Plan „PV-Freiflächenanlage Hatzte“ der Gemeinde Elsdorf
Der Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Zeven hat in seiner Sitzung am 10.12.2024 beschlossen, die 89. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Zeven „PV-Freiflächenanlage Hatzte“ aufzustellen. Mit Beschluss vom 11.03.2026 wurde vom Samtgemeindeausschuss die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. Parallel wird durch die Gemeinde Elsdorf das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 30 „PV-Freiflächenanlage Hatzte“ betrieben.
Ziel und Zweck der Planung:
Um einen Beitrag zum Ausbau der erneuerbaren Energien und Versorgungssicherheit zu leisten, beabsichtigt die Samtgemeinde Zeven, Bauflächen für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen (FF-PVA) sowie einer Batteriespeicheranlage in Hatzte zu schaffen, die von einem Vorhabenträger geplant und betrieben werden sollen. Im vorliegenden Plangebiet ist eine Anlagenleistung von ca. 8.094,8 kWp (Modulleistung) vorgesehen. Das Projekt leistet damit einen wertvollen Beitrag für eine künftig klimaneutrale Energieversorgung und entspricht folglich den Zielen des NKlimaG sowie dem Koalitionsvertrag Niedersachsen (2022-2027).
Mit der Darstellung von Sonderbauflächen sollen die Voraussetzungen für die Ansiedlung von ortsverträglichen, nicht störenden Photovoltaik-Freiflächenanlagen sowie einer Batteriespeicheranlage ermöglicht und die planungsrechtliche Sicherung auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung geschaffen werden.
Da für das Plangebiet kein Baurecht vorliegt und dieses Planvorhaben auch nicht vollständig zu den nach § 35 BauGB privilegierten Vorhaben im Außenbereich gehört, ist für die Umsetzung der Planung die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Ferner widersprechen die Darstellungen des gültigen Flächennutzungsplans den aktuellen Planungen. Folglich ist die Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB notwendig, um dem Entwicklungsgebot nach § 8 Abs. 2 BauGB entsprechen zu können.
Daher erfolgt diese 89. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Zeven, sodass der im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB aufgestellte Bebauungsplan Nr. 30 „PV-Freiflächenanlage Hatzte“ aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden kann.
Zur Verfügung stehende Downloads:





